Gefährliche Körperverletzung in 10 Fällen pp.

AG Tiergarten 273- 5/12

Körperverletzung

Meinem Mandanten wurde vorgeworfen in insgesamt 10 Fällen versucht zu haben, einen anderen Menschen mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung an der Gesundheit geschädigt zu haben. Dies sollte infolge einer Hepatitis C Erkrankung des Mandanten durch ungeschützten Geschlechtsverkehr von diesem bewusst in Kauf genommen worden sein. Des Weiteren wurde noch diverse Beleidungen, Bedrohungen und Nötigungen anderen Personen gegenüber mitverhandelt. Am Ende der Beweisaufnahme konnte u.a. infolge eines rechtsmedizinischen Gutachtens einen Nachweis über die bewusste Inkaufnahme einer Virusübertragung bei dem potentiellen Opfer nicht geführt werden. Auch in Bezug auf die weiteren Tatvorwürfe konnte größtenteils kein Tatnachweis geführt werden, so dass es mir gelang das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 300,00 Euro gemäß § 153a Absatz 2 StPO, zahlbar binnen 6 Monaten eingestellt zu bekommen. (Urteil rechtskräftig)