Allgemeines Strafrecht

Ein großer Teil der Mandate betrifft Vorwürfe aus dem allgemeinen Strafrecht, also aus den zentralen Vorschriften des Strafgesetzbuchs (StGB).

Nachricht schreibenoder telefonisch Mo–Fr 8–18 Uhr: 030 818 66 371

Delikte gegen die Person

Dazu gehören insbesondere

  • einfache, gefährliche, schwere und fahrlässige Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB),
  • Nachstellung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Bedrohung (§§ 238 ff. StGB),
  • Totschlag, Mord, Aussetzung und fahrlässige Tötung (§§ 211 ff. StGB), mehr dazu unter Kapitalstrafrecht.

Vermögensdelikte

Ein weiterer Schwerpunkt sind die Vermögensdelikte:

  • Diebstahl mit seinen Qualifikationen (Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl) sowie Unterschlagung (§§ 242 ff. StGB),
  • Raub und Erpressung (§§ 249 ff. StGB),
  • Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 ff. StGB),
  • Betrug, Computerbetrug, Erschleichen von Leistungen und Untreue (§§ 263 ff. StGB).

Weitere häufige Vorwürfe

Ebenfalls an der Tagesordnung der strafrechtlichen Praxis sind Vorwürfe der falschen uneidlichen Aussage (§ 153 StGB), der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB), des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB), der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und der Beleidigung (§ 185 StGB).

Unsere Haltung

Aus langjähriger Erfahrung kennen wir beide Seiten der Medaille. Wir verurteilen unsere Mandantinnen und Mandanten nicht vor, sondern gehen auf die individuellen Hintergründe jedes Falles ein. Grundlage jeder Verteidigung ist die vollständige Akteneinsicht. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob und wie Sie sich zum Vorwurf äußern.

Vorladung erhalten? Sie müssen als Beschuldigter nicht bei der Polizei erscheinen und nichts zur Sache sagen. Sprechen Sie vorher mit uns, am besten über das Kontaktformular oder unter 030 818 66 371.

Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Art und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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