Warum das Steuerrecht immer öfter ein Fall für den Strafverteidiger ist
Die Kontrolldichte der Finanzbehörden hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Der Datenaustausch zwischen Behörden, auch international, funktioniert immer besser, die Finanzverwaltung hat weitreichende Zugriffsrechte auf die Buchhaltungssoftware von Unternehmen, und Instrumente wie die Umsatzsteuer- und Kassennachschau erhöhen das Entdeckungsrisiko.
Typische Vorwürfe
- Steuerhinterziehung (§ 370 AO),
- Steuerhehlerei (§ 374 AO),
- leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO), eine Ordnungswidrigkeit, aber mit empfindlichen Geldbußen,
- Umsatzsteuerbetrug, Schwarzlohnzahlungen und Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen.
In diesen Fällen ist das Zusammenspiel von Steuerberater und Strafverteidiger sinnvoll. Wir sind bundesweit tätig, vor allem aber in Berlin und Brandenburg.
Vorsicht bei der Selbstanzeige
Das Gesetz sieht bei Steuerhinterziehung die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige vor (§ 371 AO). Der Staat will so Steuerquellen erschließen, die ihm sonst verschlossen blieben. Die Anforderungen sind aber hoch und in den letzten Jahren deutlich verschärft worden:
- Die Angaben müssen vollständig sein und alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart umfassen, mindestens für die letzten zehn Kalenderjahre.
- Die Selbstanzeige ist gesperrt, wenn bereits eine Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde, ein Prüfer erschienen ist oder die Tat entdeckt war.
- Bei einem Hinterziehungsbetrag über 25.000 Euro pro Tat tritt Straffreiheit nur gegen Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrags ein (§ 398a AO).
Eine fehlerhafte Selbstanzeige kann ein Geständnis ohne Straffreiheit sein. Lassen Sie sich deshalb vorher beraten.
Wenn die Steuerfahndung kommt
Bei einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung gilt: keine Angaben zur Sache, keine Unterschriften, sofort den Anwalt anrufen. Weitere Hinweise finden Sie unter Erste Hilfe.
Die Erfahrung der Kanzlei in angrenzenden Gebieten (Wirtschaftsstrafrecht und Insolvenzstrafrecht) kommt Ihrer Verteidigung zugute.
Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Art und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
