Ordnungswidrigkeit

Im Gegensatz zu Straftaten betreffen Ordnungswidrigkeiten regelmäßig weniger geschützte Rechtsgüter oder weniger konkrete Gefährdungen.
Dadurch wird die Ordnungswidrigkeit größtenteils mit der Auferlegung eines Bußgelds geahndet.  
 

Ordnungswidrigkeit — Was nun?

Ich rate Ihnen grundsätzlich auch zu den Vorwürfen in Bezug auf Ordnungswidrigkeiten, beispielsweise Verstöße wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Abstandsunterschreitungen keinerlei Angaben zu machen und lediglich die Personalien gemäß § 111 OwiG anzugeben.

Eines der größten Problemfelder stellt dabei die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Alkohol- oder Drogenmissbrauchs dar.

Spätestens im Fall der Zustellung einer schriftlichen Anhörung als Betroffener, sollten Sie sich vertrauensvoll an mich wenden.
 

Schönes Foto gemacht?

Besonders ärgerlich sind die Übersendung von Fotos die man nicht braucht. Dieses Phänomen findet sich oftmals bei Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstößen.

Keine Panik, oftmals sind Messfehler und mangelnde Identifizierungsmöglichkeit ein Grund spätestens gegen den erlassenen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.

Allerdings kann eine sinnvolle Verteidigung innehrlab des Ordnungswidrigkeitenverfahrens nur durch Einblick in die Verfahrensakte erfolgen. Diese ist in Ihrer Gesamtheit grundsätzlich nur von einem Rechtsanwalt anzufordern und in fast allen Fällen nur von diesem rechtlich nachvollziehbar auszuwerten.

Eine Verkehrsrechtschutzversicherung übernimmt auch in diesem Fall die Kosten für den Anwalt und meist auch die Auslagen und Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Bußgeld verhängt werden. Schon daher macht es auch Sinn, die Sache durch den Anwalt wenigstens kurz überprüfen zu lassen.