Verkehrsstrafrecht


Das Verkehrsrecht beinhaltet viele verschiedene Problemstellungen mit denen ich mich als Anwalt für Strafrecht in Berlin befasse, da das Verkehrsrecht einen engen Bezug zum Strafrecht hat:

Alkohol am Steuer – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Körperverletzung – Sachbeschädigung – Nötigung. 

In jedem Fall sollten Sie –wie immer- von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. 
Häufig kommt es im Verkehrsstrafrecht zu Spontanäußerungen, da Sie der „Obrigkeit“ oftmals „ins Auge“ schauen und zur Rechtfertigung verleitet werden. 

Verkehrsunfall — Und jetzt?

Zunächst ist zu raten, den Schaden bei der gegnerischen Versicherung nicht selbst geltend zu machen, sondern durch meine Person.

Dies hat den einfachen Hintergrund, dass es eine Vielzahl von möglichen Schadensersatzansprüchen gibt, die ohne anwaltliche Hilfe nicht erkannt werden.

Beginnend bei der Kostenpauschale (für Telefonkosten, Fahrtkosten zur Werkstatt oder zum Anwalt u.s.w.), die dem Geschädigten ohne Nachweise zusteht, Nutzungsausfallentschädigung, Verdienstausfall oder die detaillierte Berechnung von Schmerzensgeld, ich setze mich diesbezüglich für Sie ein.
Für den Fall, dass der Unfallgegner zu 100 % die Schuld trägt, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung auch meine Gebühren und Auslagen.