Typische Vorwürfe
- Trunkenheit im Verkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs (§§ 316, 315c StGB),
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB),
- fahrlässige Körperverletzung nach einem Unfall (§ 229 StGB),
- Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) und verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB),
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).
Schweigen schützt
Machen Sie wie immer von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Im Verkehrsstrafrecht kommt es besonders häufig zu Spontanäußerungen: Man steht der Polizei direkt gegenüber und fühlt sich zur Rechtfertigung gedrängt. Gerade diese ersten Sätze werden später oft zum wichtigsten Beweismittel.
Der Führerschein
Bei einer Trunkenheitsfahrt oder einer Unfallflucht mit bedeutendem Sachschaden entzieht das Gericht in der Regel die Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) und setzt eine Sperrfrist fest. Oft wird der Führerschein schon im Ermittlungsverfahren vorläufig beschlagnahmt. Je früher die Verteidigung ansetzt, desto besser lassen sich diese Folgen begrenzen, etwa durch die Prüfung der Blutprobe und der Schadenshöhe.
Drogenfahrten behandeln wir ausführlich beim Betäubungsmittelstrafrecht, Bußgeldverfahren unter Ordnungswidrigkeiten.
Verkehrsunfall: Was jetzt?
Waren Sie Geschädigter eines Unfalls, sollten Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung nicht selbst geltend machen, sondern anwaltlich. Viele Schadenspositionen werden ohne anwaltliche Hilfe übersehen: die Kostenpauschale, Nutzungsausfall, Verdienstausfall oder ein angemessenes Schmerzensgeld. Trägt der Unfallgegner die volle Schuld, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung auch die Anwaltskosten.
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