Insolvenzstrafrecht

Der wirtschaftliche Zusammenbruch eines Unternehmens ist für alle Beteiligten schwer genug. Nicht selten ist er zugleich der Anfang eines langwierigen Strafverfahrens.

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Wie kommt es zum Strafverfahren?

Wird ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, teilt das Insolvenzgericht dies der Staatsanwaltschaft mit. Auch Hinweise des Insolvenzverwalters, von Gläubigern, Krankenkassen oder dem Finanzamt führen regelmäßig zu Ermittlungen. Geprüft wird dann, ob die Geschäftsleitung den Antrag rechtzeitig gestellt und ihre Pflichten in der Krise erfüllt hat.

Typische Vorwürfe

Mit fehlender Liquidität geht oft die Unmöglichkeit einher, gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Daraus ergeben sich typische Vorwürfe:

  • Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO): Schon ein verspäteter Antrag kann strafbar sein,
  • Bankrott (§ 283 StGB), etwa durch das „Beiseiteschaffen“ von Vermögenswerten oder mangelhafte Buchführung,
  • Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung (§§ 283c, 283d StGB),
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) durch nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge,
  • Steuerhinterziehung, insbesondere bei der Umsatzsteuer,
  • Untreue (§ 266 StGB), Betrug gegenüber Lieferanten und Vereitelung der Zwangsvollstreckung (§ 288 StGB).

Wen es trifft

Im Fokus stehen Geschäftsführer, faktische Geschäftsführer, Vorstände und, je nach Vorwurf, Gesellschafter. Eine Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat hat oft weitreichende Folgen: Wer wegen Insolvenzverschleppung oder Bankrott verurteilt wird, kann fünf Jahre lang nicht Geschäftsführer einer GmbH sein (§ 6 Abs. 2 GmbHG). Hinzu kommt häufig eine persönliche Haftung.

Konstruktiv handeln

Je früher die Verteidigung beginnt, desto mehr lässt sich gestalten, etwa durch eine fundierte Darstellung des Zeitpunkts der Zahlungsunfähigkeit oder durch Gespräche mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung des Verfahrens. Sprechen Sie uns an, möglichst bevor Sie sich gegenüber Ermittlungsbehörden oder dem Insolvenzverwalter äußern.

Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Art und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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