Yves Wiemann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin. Yves Wiemann verteidigt, vertritt und berät Menschen, die einer Straftat verdächtigt werden.

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Porträt von Rechtsanwalt Yves Wiemann

Werdegang

Yves Wiemann ist vorwiegend als Anwalt für Strafrecht in Berlin tätig und trägt seit 2012 den Titel Fachanwalt für Strafrecht. Er verteidigt Menschen, denen eine Straftat vorgeworfen wird, sei es im Betäubungsmittelstrafrecht, im Wirtschaftsstrafrecht, im Verkehrsstrafrecht oder in anderen Bereichen mit strafrechtlicher Relevanz.

Als Strafverteidiger befasst er sich mit einfach gelagerten Verfahren ebenso wie mit komplizierten und umfangreichen Strafsachen, etwa schweren Gewaltverbrechen wie Totschlag oder Mord. Dabei spielt es keine Rolle, ob er als Wahl- oder als Pflichtverteidiger tätig ist: Mandantinnen und Mandanten werden immer gewissenhaft und respektvoll vertreten.

Rechtsanwalt Wiemann ist Partner der Kanzlei Fischer & Partner Rechtsanwälte und Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. Neben der Strafverteidigung ist er im Bereich Compliance tätig, unter anderem als externer Datenschutz- und Geldwäschebeauftragter.

Was der Fachanwaltstitel bedeutet

Der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ wird von der Rechtsanwaltskammer nur verliehen, wenn besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrung im Strafrecht nachgewiesen sind. Ein Fachanwalt ist außerdem verpflichtet, sich jedes Jahr fortzubilden und sein Wissen so auf dem neuesten Stand zu halten.

Die Kenntnis von Strafprozessordnung und Strafgesetzbuch ist dabei nur die Voraussetzung. Eine wirksame Verteidigung entsteht erst durch die richtige Anwendung der prozessualen Rechte und des materiellen Strafrechts im richtigen Moment. In vielen Bereichen kommen Spezialgesetze hinzu, die besonderes Wissen erfordern:

  • Betäubungsmittelstrafrecht (Betäubungsmittelgesetz, Konsumcannabisgesetz)
  • Steuerstrafrecht (Abgabenordnung, Umsatz- und Einkommensteuerrecht)
  • Jugendstrafrecht (Jugendgerichtsgesetz)
  • Wirtschaftsstrafrecht (zahlreiche Vorschriften des Nebenstrafrechts)
  • Verkehrsstrafrecht (Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrsordnung)

Arbeitsweise

Am Anfang jeder guten Verteidigung steht das Gespräch. Über die Akteneinsicht erhält der Verteidiger die Informationen, die nötig sind, um Ihre Fragen zu Rechten, Pflichten und Chancen im Verfahren zu beantworten. Darauf aufbauend entwickeln wir gemeinsam eine Verteidigungsstrategie oder, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, eine Strategie für die Nebenklage.

Ob allgemeines Strafrecht, Insolvenz-, Jugend-, Umwelt- oder Sexualstrafrecht: Eine gute Verteidigung gelingt nur durch fachliche Qualität, Vertrauen und praktische Erfahrung. Wir stehen Ihnen von der Festnahme bis zum Urteil zur Seite, in Berlin und bundesweit.

Profile

Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Art und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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