Sprechschein beantragen
Unterliegt der Gefangene Beschränkungen zur Sicherung des Verfahrens, erteilt die Besuchserlaubnis die zuständige Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Den Sprechschein beantragen Sie bei der Geschäftsstelle der zuständigen Abteilung, unter Vorlage Ihres Personalausweises. Dafür muss das Aktenzeichen bekannt sein. Bis es vergeben ist, vergehen meist einige Tage. Ihr Verteidiger kann das beschleunigen.
Jeder Besucher braucht einen eigenen Sprechschein. Kinder unter 14 Jahren benötigen keinen. Ein Sprechschein ist in der Regel für einen begrenzten Zeitraum gültig.
Besuch anmelden
Besuche in der JVA Moabit müssen vorher telefonisch angemeldet werden. Untersuchungsgefangene können regelmäßig mehrmals im Monat Besuch erhalten, jeweils von bis zu drei Personen gleichzeitig. Die meisten Besuche werden überwacht, ein Bediensteter ist dann die ganze Zeit anwesend.
Die aktuelle Telefonnummer für die Besuchsanmeldung sowie Besuchszeiten und Besuchsdauer erfragen Sie bitte direkt bei der JVA Moabit oder auf den Seiten der Berliner Justiz.
Einkauf, Wäsche, Geld
- Im Besuchsbereich können Sie an Automaten kleine Einkäufe für Ihren Angehörigen tätigen. Bringen Sie dafür ausreichend Münzgeld mit.
- Kleidung und Wäsche können Sie in begrenztem Umfang an der Wäscheannahmestelle der JVA Moabit (Rathenower Straße) abgeben. Schmutzige Wäsche kann Ihnen Ihr Angehöriger beim Besuch mitgeben.
- Jeder Untersuchungsgefangene hat ein Hauskonto, auf das Sie Geld überweisen können. Die Bankverbindung erfahren Sie bei der Zahlstelle der JVA.
Öffnungszeiten der Wäscheannahme und die Bankverbindung für das Hauskonto ändern sich gelegentlich. Bitte erfragen Sie die aktuellen Angaben direkt bei der JVA.
Briefe
Schreiben ist erlaubt. Briefe von Untersuchungsgefangenen werden aber häufig überwacht. Durch die Kontrolle kann es bis zu zwei Wochen dauern, bis ein Brief ankommt. Schreiben Sie deshalb nichts zum Tatvorwurf.
Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Art und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
