Wann steht Ihnen ein Pflichtverteidiger zu?
Sie haben eine Anklageschrift oder ein Schreiben des Gerichts erhalten, in dem von einem Fall der notwendigen Verteidigung (§ 140 StPO) die Rede ist? Dann haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Das ist unter anderem der Fall, wenn
- Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird, also eine Tat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr,
- die Hauptverhandlung in erster Instanz vor dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet,
- Sie sich in Untersuchungshaft oder einer anderen Anstalt befinden,
- eine Freiheitsstrafe von etwa einem Jahr oder mehr zu erwarten ist,
- die Sach- oder Rechtslage schwierig ist oder
- Sie sich erkennbar nicht selbst verteidigen können.
Sie dürfen Ihren Pflichtverteidiger selbst wählen
Das Gericht fordert Sie in der Regel auf, innerhalb einer Frist einen Verteidiger Ihres Vertrauens zu benennen. Nutzen Sie diese Möglichkeit! Benennen Sie niemanden, wählt das Gericht einen Anwalt für Sie aus. Sie können Rechtsanwalt Wiemann jederzeit als Pflichtverteidiger benennen. Wir kümmern uns dann um die Beiordnung.
Ist ein Pflichtverteidiger weniger engagiert?
Ganz klar: nein. Strafverteidigung bedeutet nicht die Verteidigung einer Tat, sondern die eines Menschen, unabhängig vom Vorwurf und von den finanziellen Möglichkeiten. Ein Pflichtverteidiger ist keine besondere Art von Rechtsanwalt. Auch als Pflichtverteidiger überwacht Rechtsanwalt Wiemann die Einhaltung Ihrer Rechte und vertritt Ihre Interessen mit demselben Einsatz wie in jedem anderen Mandat.
Was die Pflichtverteidigung kostet, lesen Sie unter Was kostet ein Pflichtverteidiger?
Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Art und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
