Was kostet ein Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger vertritt Sie, ohne dass Sie ihn vorher bezahlen müssen. Kostenlos ist die Pflichtverteidigung deshalb aber nicht in jedem Fall.

Nachricht schreibenoder telefonisch Mo–Fr 8–18 Uhr: 030 818 66 371

Wer zahlt zunächst?

Anders als ein Wahlverteidiger erhält der Pflichtverteidiger seine Vergütung zunächst vom Staat, in Berlin aus der Landeskasse. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

Und bei einer Verurteilung?

Werden Sie verurteilt, müssen Sie die Kosten des Verfahrens tragen. Dazu gehört auch die Vergütung des Pflichtverteidigers. Das Land Berlin stellt sie Ihnen nach Abschluss des Verfahrens in Rechnung. Bei einem Freispruch zahlen Sie nichts.

Oft ist eine Ratenzahlung möglich. In manchen Fällen werden die Kosten ganz erlassen, etwa häufig im Jugendstrafrecht (§ 74 JGG).

Keine Prozesskostenhilfe

Ob Sie verteidigt werden, hängt nicht von Ihrem Einkommen ab. Umgekehrt gibt es im Strafverfahren für den Beschuldigten auch keine Prozesskostenhilfe, mit der die Pflichtverteidigung finanziert werden könnte.

Einen allgemeinen Überblick über die Kosten der Verteidigung finden Sie unter Kosten.

Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Art und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Nachricht schreiben Anrufen