Steuerstrafrecht
Es existieren vielfältige Anlässe, die zu steuerstrafrechtlichen Ermittlungen führen. Neben Betriebsprüfungen sind auch anonyme Strafanzeigen oder Hinweise von ehemaligen Mitarbeitern im Unternehmen, Geschäftspartnern oder Lebenspartnern Auslöser von Ermittlungen im Steuerstrafverfahren. Als Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzlei in Berlin bin ich auch als Anwalt für Steuerstrafrecht im Allgemeinen tätig und insbesondere mit dem Thema Steuerhinterziehung vertraut.
Warum ist das Steuerrecht zunehmend ein Fall für den Rechtsanwalt?
In den letzten Jahren ist es zu einer deutlichen Erhöhung der Kontrolldichte seitens der Ermittlungsbehörden in Berlin gekommen. Mittlerweile hat sich der Auskunftsaustausch zwischen den Behörden immer mehr verbessert. Hinzu kommen Verstärkungen des Prüfungspersonals und technische Neuerungen bei den Computersystemen.
Mit dem sogen. Steuersenkungsgesetz hat die Finanzverwaltung weitreichende Zugriffs- und Auswertungsrechte auf die betriebliche Software eines Steuerpflichtigen erhalten. Verschärfungen der Kontrollen durch die Umsatzsteuernachschau sowie EU-Regelungen erhöhen weiterhin bei einer Betriebsprüfung das Entdeckungsrisiko für den Steuersünder.
Steuerhinterziehung gem. § 370 AO, Steuerhehlerei gem. § 374 AO und Leichtfertige Steuerverkürzung gem. § 378 AO sind nur einige der Straftatbestände im Bereich Steuern und Steuerfahndung, bei denen die Beratung und Vertretung durch einen fachkundigen Steuerberater sowie einen Anwalt für Steuerstrafrecht sinnvoll ist. Entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte und Kanzleien wie die meine sind im Rahmen ihrer anwaltlichen Tätigkeit deutschlandweit beschäftigt. Dabei bin ich vor allem in Berlin und Brandenburg tätig.
Achtung bei einer Selbstanzeige im Steuerrecht:
Beratung durch meine Kanzlei.
Der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige gem. § 371 der Abgabenordnung (AO) bei rechtswidrigem Verhalten bezüglich der eigenen Steuer vor. Die Straffreiheit im Steuerstrafrecht wurde aus rein fiskalischen Gründen geschaffen. Der Staat versucht, sich mit dem Angebot der Straffreiheit Steuerquellen zu erschließen, die ihm ohne diese „Handreiche“ verschlossen geblieben wären.
Straffreiheit kann durch eine Selbstanzeige nur erlangt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige sind jedoch im Strafrecht erheblich erweitert worden. Insbesondere sind die Angaben nur strafbefreiend, wenn sie vollständig sind und alle unverjährten Steuerstraftaten umfassend und endgültig aufklären.
Das spricht für mich:
Das deutsche Steuerrecht ist eines der komplexesten weltweit – daher ist das Steuerrecht oft genug ein Fall für einen kompetenten Berater. Umfassendes Wissen und Erfahrung auf weiteren Gebieten im Strafrecht, beispielsweise dem Gesellschaftsrecht oder dem Wirtschaftsrecht, kommen Ihrer Verteidigung durch mich zugute.
Neben der Tätigkeit als Anwalt für Steuerstrafrecht, Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht und Anwalt für Insolvenzrechtübernehme ich auch Ihre Verteidigung als Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht und Verkehrsstrafrecht. Gerne führe ich als Rechtsanwalt und Fachanwalt in dieser Hinsicht eine Beratung zu Ihrem Recht und einem möglichen Urteil durch – in Berlin und deutschlandweit. Sie sollten keine Fehler machen.
Unter den Begriff des Wirtschaftsstrafrechts sind Straftatbestände des Nebenstrafrechts und allgemeinen Strafrechts in ihrem Bezug zum Wirtschaftsleben und Wirtschaftrecht zu fassen. Dies umschließt neben vielen anderen Bereichen auch das Insolvenzstrafrecht, Arbeitsstrafrecht, Kapitalmarktstrafrecht und Korruptionsstrafrecht.
Weitere zentrale Bereiche sind der Betrug (z.B. Lieferantenbetrug) nebst seinen Sonderformen wie beispielsweise Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug und Submissionsbetrug (§§ 264, 264a, 265b, 298 StGB) sowie die unternehmensbezogene Untreue.
Als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht unterstütze ich Sie gern bei diesen oder ähnlichen Fällen.