Raubüberfall Spielothek
LG Stralsund 22 KLs 26/13
Meinem Mandanten wurde vorgeworfen gemeinsam mit zwei weiteren Mitangeklagten eine Spielothek in Greifswald überfallen zu haben. Mein Mandant soll hier als Tippgeber aus dem Innenraum der Spielothek „grünes Licht“ für den Überfall der zwei weiteren mutmaßlichen Täter gegeben haben. Brisant an der Konstellation war dass einzig einer der beiden maskierten Mittäter, durch Ablegung einer „Lebensbeichte“ als Beweismittel fungierte. Nach Abschluss des 5. Verhandlungstages konnte die Kammer und die Staatsanwaltschaft davon überzeugt werden, im Hinblick auf ein parallel geführtes ähnlich gelagertes Verfahren, das hier geführte Verfahren gemäß § 154 Absatz 2 StPO einzustellen.
(Urteil rechtskräftig)