Für mich als Rechtsanwalt & Strafverteidiger ist die Ausübung meiner Tätigkeit weit mehr als nur ein Beruf, es ist vielmehr eine Berufung!
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Ich bin vorwiegend als Anwalt für Strafrecht in Berlin tätig. Seit 2012 trage ich den Titel Fachanwalt für Strafrecht. Ich verteidige, vertrete und berate Menschen, die einer Straftat verdächtigt werden - sei es auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrechts, Wirtschaftsstrafrechts, Verkehrsstrafrechts oder auf anderen Rechtsgebieten mit strafrechtlicher Relevanz. Ich befasse mich als Strafverteidiger sowohl mit einfach gelagerten Delikten im Betäubungsmittelstrafrechts ebenso wie mit komplizierten und umfangreichen Strafsachen, beispielsweise schweren Gewaltverbrechen wie Totschlag oder Mord. Dabei spielt es keine Rolle, ob als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger. Ich vertrete meine Mandant*innen immer gewissenhaft und respektvoll.
Wer den Hafen nicht kennt, in den er segeln will, für den ist kein Wind der richtige.
- Seneca
Der Terminus “Fachanwalt” gibt Ihnen Auskunft darüber, dass Ihnen verschiedene Qualitäten und Kompetenzen des Rechtsanwaltes garantiert sind. Dazu gehört beispielsweise nachgewiesene Berufserfahrung. Alle Rechtsgebiete des Strafrechts erfordern spezialisiertes Wissen und spezifische Strategien der Verteidigung durch den Anwalt. Ein Fachanwalt ist verpflichtet kontinuierlich an Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, um dieses Wissen beständig auszubauen und auf dem neuesten Stand zu halten.
Das Kennen der Strafprozessordnung und des Strafgesetzbuches StGB ist lediglich Voraussetzung für den zweiten Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen Verteidigung. Nur durch die richtige Anwendung der prozessualen Rechte und des materiellen Strafrechts innerhalb eines strikt vorgegeben Zeitpunktes schafft der Fachanwalt für Strafrecht eine optimale Strafverteidigung. In einzelnen Rechtsgebieten kommen noch spezielle Umstände hinzu, deren Straftatbestände und prozessuale Vorschriften neben denen der allgemeinen Strafprozessordnung und des Strafgesetzbuches stehen und daher einen besonderen Wissensstand erforderlich machen:
Betäubungsmittelstrafrecht (Betäubungsmittelgesetz BtMG)
Steuerstrafrecht (z.B. das Einkommenssteuergesetz EStG oder das Umsatzsteuergesetz UStG)
Jugendstrafrecht (Jugendgerichtsgesetz JGG)
Wirtschaftsstrafrecht (Wirtschaftsstrafgesetz WiStrG)
Verkehrsstrafrecht (z.B. Straßenverkehrsordnung StVO, Straßenverkehrsgesetz StVG)
Am Anfang einer jeden guten Strafverteidigung steht für den Rechtsanwalt im Strafrecht die Beratung mit dem Mandanten.
Die Entwicklung einer gemeinsamen Verteidigungsstrategie ist wiederum völlig losgelöst von den Spezifika eines jeden Rechtsgebietes und unabdingbare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verteidigung oder wie im Falle der Vertretung als „Opferanwalt“ auch für die Prozessbegleitung als Nebenkläger.
Ob für das sogenannte allgemeine Strafrecht, das Insolvenzstrafrecht, Jugendstrafrecht, Umweltstrafrecht oder Sexualstrafrecht – eines haben die aufgeführten und sämtliche anderen fachspezifischen Rechtsgebiete gemeinsam: Nur durch fachliche Qualität, Vertrauen und praktische Erfahrung kann eine optimale Verteidigung im Strafrecht gelingen.
Alle Straftaten – ob beispielsweise Körperverletzung, Vergewaltigung, Totschlag oder Mord – benötigen einen fähigen Verteidiger, der sich in dem jeweilige Bereich auskennt. Ich berate Sie zu Ihren Rechten, Pflichten und Chancen im Strafverfahren. Durch die Akteneinsicht erhalte ich viele wichtige Informationen, um Ihre Fragen zu beantworten. Auch als Pflichtverteidiger genießen Sie die volle anwaltliche Hilfe meinerseits, von der Festnahme bis zum Urteil oder sogar Freispruch.
Als Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger mit jahrelanger Berufserfahrung nehme ich sowohl in Berlin als auch bundesweit Ihre Rechte wahr und werde mit Ihnen gemeinsam die Ziele erreichen. Treten Sie mit meiner Kanzlei in Kontakt, um ein erstes Gespräch zu vereinbaren.