Als Strafverteidiger beschäftige ich mich zahlreich mit Mandaten wegen Vorwürfen aus dem sogenannten allgemeinen Strafrecht.
Dahinter stehen zentrale Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch (StGB), beispielsweise Delikte gegen die Person wie einfache, gefährliche, schwere und fahrlässige Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB), Nachstellung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Bedrohung (§§ 238 ff. StGB), Totschlag, Mord, Aussetzung und fahrlässige Tötung (§ 211 ff. StGB).
Weiterer Themenschwerpunkt des allgemeinen Strafrechts sind die Vermögensdelikte wie etwa Diebstahl mit seinen Qualifikationen (Diebstahl mit Waffen, einfacher und schwerer Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl) und Unterschlagung (§§ 242 ff. StGB), Raub und Erpressung (§§ 249 ff. StGB), Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 ff. StGB), Betrug, Erschleichen von Leistungen und Untreue (§§ 263 ff. StGB).
Ebenfalls häufig an der „Tagesordnung“ der strafrechtlichen Praxis sind Vorwürfe der falschen uneidlichen Aussage, falschen Verdächtigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und Beleidigung (§§ 153, 164, 113, 303 und 185 StGB).
Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht habe ich schon viele Praxiserfahrungen gemacht und Verständnis für beide Seiten einer Medaille. Ich vor-verurteile meine Mandanten nicht, sondern gehe stets auf die individuellen Hintergründe jedes Falles ein.