Hier finden Sie eine Überblick über die Rechtsgebiete auf die die Kanzlei spezialisiert ist. Zu jedem Rechtsgebiet finden Sie jeweils eine ausführliche Übersicht.
Ein Verstoß gegen das BtMG fällt grundsätzlich in das Strafrecht, genauer ins Betäubungsmittelstrafrecht.
Unter den Begriff sind Straftatbestände des Nebenstrafrechts und allgemeinen Strafrechts in ihrem Bezug zum Wirtschaftsleben und Wirtschaftrecht zu fassen.
Es existieren vielfältige Anlässe, die zu steuerstrafrechtlichen Ermittlungen führen. Neben Betriebsprüfungen sind auch anonyme Strafanzeigen oder Hinweise von ehemaligen Mitarbeitern Auslöser.
Es handelt sich um zentrale Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch, beispielsweise Delikte gegen die Person wie einfache, gefährliche, schwere und fahrlässige Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB).
Hierzu zählen insbesondere vorsätzliche Tötungsdelikte wie Mord und Totschlag. Als Strafe droht die höchste Sanktion (lebenslange Freiheitsstrafe).
Das Jugendstrafrecht ist eine gesonderte Form des Strafrechts und bezieht sich auf Beschuldigte im jugendlichen und jungen Erwachsenenalter.
Erfasst werden Straftatbestände, die im Zusammenhang mit einer Unternehmensinsolvenz stehen. Beispielsweise Bankrott, § 283 StGB oder der klassische Fall der Insolvenzverschleppung, § 15a InsO.
Das Verkehrsrecht beinhaltet viele verschiedene Problemstellungen mit denen ich mich als Anwalt für Strafrecht in Berlin befasse, da das Verkehrsrecht einen engen Bezug zum Strafrecht hat.
Umweltstraftaten sind längst keine Kavaliersdelikte mehr, daher ist ein solcher Vorwurf nicht zu unterschätzen. Es droht bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.
Im Gegensatz zu Straftaten betreffen Ordnungswidrigkeiten regelmäßig weniger geschützte Rechtsgüter oder weniger konkrete Gefährdungen. Dadurch wird die Ordnungswidrigkeit größtenteils mit der Auferlegung eines Bußgelds geahndet.
Ich stehe Ihnen als Vertreter der Nebenklage aber auch bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Schadensersatz- sowie Schmerzensgeldansprüchen im Rahmen des Adhäsionsverfahrens zur Seite.
Aufgrund der Überschneidung mit dem Strafrecht berate und verteidige ich vor allem Sportler*innen, denen ein Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz vorgeworfen wird.