DSGVO-Verstöße: 10,4 Mio. Euro Bußgeld für notebookbilliger.de (NBB)


Die Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Niedersachsen

Verletztes Recht: Art. 6 Abs. 1 DSGVO

Werden die Bußgelder für DSGVO-Verstöße zu hoch angesetzt? NBB kritisierte, dass das Bußgeld in keinem Verhältnis zur Größe und Finanzkraft des Unternehmens sowie zur Schwere des vermeintlichen Verstoßes stehe.

 

DSGVO

Dem Unternehmen notebookbilliger.de wurde eine Geldbuße in Höhe von über 10,4 Millionen Euro von der Landesbeauftragten für Datenschutz (LfD) Niedersachsen ausgesprochen. Das Unternehmen hatte über mindestens zwei Jahre seine Beschäftigten per Video überwacht, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage vorlag. Die unzulässigen Kameras erfassten unter anderem Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche.

Laut NBB wurden die Kameras dazu eingesetzt, um Straftaten zu verhindern und aufzuklären sowie den Warenfluss in den Lagern nachzuverfolgen. Bei verschwundener oder beschädigter Ware können dann die gespeicherten Aufzeichnungen allenfalls nachträglich auf Hinweise untersucht werden.

Die LfD weist allerdings zurecht darauf hin, dass eine Videoüberwachung zur Aufdeckung von Straftaten nur dann rechtmäßig sei, wenn sich ein begründeter Verdacht gegen konkrete Personen richtet. In solchen Fällen sei es zulässig, diese zeitlich begrenzt mit Kameras zu überwachen.

Im vorliegenden erfolgte die Videoüberwachung allerdings pauschal und weder auf bestimmte Mitarbeiter noch auf eine bestimmte Zeitspanne begrenzt und die Videoaufzeichnungen wurden oftmals für 60 Tage und damit für wesentlich länger als erforderlich gespeichert.

Wichtig ist also, dass die Videoüberwachung nicht auf einen Generalverdacht gestützt wird.

Darüber hinaus wurden auch Kunden*innen des Unternehmens durch die Videoüberwachung erfasst, da einige davon auf Sitzgelegenheiten im Verkaufsräumen ausgerichtet waren. Die Videoüberwachung sei auch in diesem Bereich unverhältnismäßig, weil die Betroffenen sich dort typischerweise länger aufhalten und somit hohe schutzwürdige Interessen haben. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn NBB hat Einspruch gegen Bußgeldbescheid über 10,4 Millionen Euro eingelegt.

Dabei haben sie deutlich gemacht, dass sie die Summe für unverhältnismäßig halten und beziehen sich dabei auf das Urteil vom Landgericht Bonn in dem Verfahren gegen 1&1. Dort wurde das vom Bundesdatenschutzbeauftragten verhängte Bußgeld um mehr als 90 Prozent reduziert. In diesem Urteil hatte das Gericht klar entschieden, dass der Umsatz eines Unternehmens nicht die entscheidende Bemessungsgrundlage sein könne.