Warum einen Strafverteidiger wählen?
Unabhängig vom Tatvorwurf ist es stets ratsam, einen spezialisierten Rechtsanwalt für Strafrecht zu beauftragen. Für Sie als Beschuldigte(r), Angeschuldigte(r) oder Angeklagte(r) innerhalb eines Strafverfahrens steht viel auf dem Spiel, auch in vermeintlich leichten Fällen.
Bis auf wenige Ausnahmen gelingt es Ihnen nicht die gesamte Verfahrensakte einzusehen, denn dies kann nur über einen Strafverteidiger erfolgen. Sie sind daher ohne einen solchen bereits benachteiligt.
Bereits eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder zwei Vorstrafen gleich welcher Höhe werden in einem Führungszeugnis aufgeführt. Dies kann selbstverständlich negative Auswirkungen auf viele Lebensbereiche haben.
Verteidigung bei Straßenverkehrsdelikten:
Auch in den Fällen der ordnungsrechtlichen oder strafrechtlich zu würdigenden Straßenverkehrsdelikte kann die mögliche Verhängung eines Fahrverbots von einem bis zu drei Monaten als Nebenstrafe exorbitante berufliche Konsequenzen nach sich ziehen. In Fällen der Trunkenheit im Verkehr und der Verkehrsunfallflucht bei zumindest bedeutendem Sachschaden ist sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis die Regel. Das Gericht kann auch ein Berufsverbot aussprechen.
Abwendung von Berufsverboten durch Strafverteidiger:
Weitere „Berufsverbote“ drohen bei Verurteilungen wegen einer Insolvenzstraftat beispielsweise die gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 3 GmbHG Unfähigkeit noch Geschäftsführer einer GmbH zu sein.
Ein Beamtenverhältnis endet ebenfalls automatisch mit der Rechtskraft einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe. Freiheitsstrafen, auch zur Bewährung, sind offensichtlich lebenseinschneidende Sanktionen.
Die vorgenannten Erwägungen sollen kein Angst verbreiten, jedoch klarstellen, dass es gerade im Straferfahren nahezu unablässig ist, einen kompetenten Ansprechpartner an seiner Seite zu wissen – vom ersten Kontakt mit der Polizei und Sicherheitsbehörden an bis zum Strafverfahren selbst. Als Rechtsanwalt übernehme ich diese Aufgabe gern für Sie.