Wirtschaftsstrafrecht

Zum Wirtschaftsstrafrecht gehören alle Straftaten mit Bezug zum Wirtschaftsleben, aus dem Strafgesetzbuch ebenso wie aus zahlreichen Nebengesetzen.

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Was umfasst das Wirtschaftsstrafrecht?

Dazu zählen unter anderem das Insolvenzstrafrecht, das Steuerstrafrecht, das Arbeits-, Kapitalmarkt- und Korruptionsstrafrecht. Zentrale Bereiche sind außerdem:

  • Betrug, etwa Lieferanten- oder Abrechnungsbetrug, und seine Sonderformen: Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB),
  • wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
  • Untreue im Unternehmen (§ 266 StGB),
  • Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB).

Arbeitsstrafrecht

Schwerpunkte sind illegale Arbeitnehmerüberlassung, Schwarzarbeit und die illegale Beschäftigung von Ausländern. Diese Vorwürfe gehen oft mit Steuerhinterziehung, dem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) und Betrug zulasten der Sozialversicherung einher. Einschlägig sind vor allem das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

Kapitalmarkt, Bilanzen und Wettbewerb

Strafbar sind am Kapitalmarkt insbesondere Insiderhandel und Marktmanipulation (§ 119 WpHG), die Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften (§ 49 BörsG) und die Depotunterschlagung (§ 34 DepotG). Auch das Bilanzrecht und das Recht des unlauteren Wettbewerbs enthalten Strafvorschriften, etwa zu irreführender Werbung und zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen.

Folgen über das Strafverfahren hinaus

In Wirtschaftsstrafverfahren drohen neben der Strafe oft berufs- und disziplinarrechtliche Konsequenzen sowie eine zivil- oder steuerrechtliche Haftung, die schnell existenzbedrohend werden kann. Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt solche Ansprüche bei Vorsatztaten nicht. Hinzu kommen Vermögensarreste und die Einziehung von Taterträgen, die schon im Ermittlungsverfahren angeordnet werden können. Die Verteidigung muss all das von Anfang an mitdenken.

Vorbeugen: Compliance

Wer Strafverfahren vermeiden will, braucht klare Regeln im Unternehmen. Ein strukturiertes Compliance-Management minimiert strafrechtliche Risiken: Korruption, Untreue oder Verstöße gegen Wirtschaftsrecht geschehen oft schnell und unbeabsichtigt.

Bereits beschuldigt?

Wird Ihnen oder Ihrem Unternehmen bereits eine Wirtschaftsstraftat vorgeworfen, sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wir stehen Ihnen im Ermittlungsverfahren zur Seite und übernehmen Ihre Verteidigung vor Gericht.

Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Art und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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