Versuchte räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung

LG Hannover Az. NZS 33 KLs 24/11

JVA

In einem seit nunmehr knapp 10 jährigen Verfahren wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung, gelangte das LG Hannover durch offensive Strafverteidigung unter Einbeziehung mehrerer Vorstrafen zu einer Freiheitsstrafe von unter 3 Jahren. Vorausgegangen war die ursprüngliche im Ermittlungsverfahren durch die StA und noch aktuell vom Nebenkläger vertretener Auffassung, es handele sich hierbei um einen versuchten Mordanschlag. Dabei hatte der Mandant im Zusammenwirken mit mehreren Mitangeklagten das spätere Opfer nach einer Autofahrt in ein Nebengebäude eines Bordellbetriebes verschleppt und von ihm die Zahlung eines 6 stelligen Betrages gefordert. Laut Aussage der Nebenklage wurde das Opfer lebensgefährlich stranguliert und mit einem chemischem Tablettengemisch gefügig gemacht. (Revision des Nebenklägers)